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FAQ: Lassen Sie uns Ihre Zweifel lösen



  • 1 Warum Claim & Go ?

    Weil es unsere Priorität ist, den Kenutzer während des gesamten Antragsprozesses zu Begleiten, klare Informationen über seine Rechte anzubieten und die Entschädigung einzufordern, die Ihm aufgrund von Verspätung, Stornierung oder Überbuchung von der Fluggesellschaft zustehen.

  • 2 Wie kann Ich die Dienste von Claim & Go in Anspruch nehmen?

    Das Einreichen eines Anspruchs ist sehr schnell und einfach. Sie müssen uns lediglich Ihre Daten und Unterlagen für den betroffenen Flug zur Verfügung stellen und eine Genehmigung unterzeichnen, damit unsere Anwälte in Ihrem Namen über ein einfaches Formular auf unserer Website Ansprüche geltend machen können. Sie können uns auch per E-Mail oder Telefon kontaktieren und wir geben Ihnen alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihren Anspruch geltend zu machen.

    Sobald der Entschädigungsvorgang begonnen hat, senden wir Ihnen eine E-Mail zur Bestätigung, und wir weisen Ihnen eine Referenznummer zu. Wenn Sie diese E-Mail nicht erhalten, überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner. Wenn Sie uns noch nicht zu Ihrer Kontaktliste hinzugefügt haben, werden unsere Nachrichten möglicherweise in Ihren Spam-Ordner verschoben.

  • 3 Wie lange kann Ich eine Entschädugung geltend machen?

    Sie können Flugentschädigungen der letzten 3 Jahre geltend machen.

  • 4 Wie viel muss Ich für die Dienstleistungen von Claim & Go bezahlen?

    Die Nutzung unserer Dienstleistungen ist mit keinen Kosten verbunden. Wir bekommen nur unsere Provision, wenn wir erfolgreich sind, das heißt, wenn wir Ihre Entschädigung durchsetzen.

    Wenn der Anspruch nicht erfolgreich geklärt wird, tragen wir alle möglicherweise angefallenen Kosten, auch vor Gericht. Wenn die Fluggesellschaft dank unserer Intervention Ihre Entschädigung auszahlt, überweisen wir die Entschädigung nach Abzug der vereinbarten Provision (25% + MwSt.) an Sie. Es ist auch möglich, dass die Fluggesellschaft Ihnen nach unseren Anfragen und Verfahren die direkt geltend gemachte Entschädigung auszahlt. In diesem Fall müssten Sie die vereinbarte Provision an uns überweisen. Denken Sie daran, wenn wir Ihnen keine Entschädigung einfordern können berechnen wir nichts - wenn wir nicht gewinnen, entstehen keine Kosten für Sie.

  • 5 Entstehen Kosten für die Claim & Go Fachanwälte, die meinen Anspruch bearbeiten?

    In keinem Fall müssen Sie für den Einsatz von Anwälten bezahlen. In Fällen, in denen die Fluggesellschaft nicht bereit ist, Ihre Entschädigung freiwillig zu zahlen, ist es sehr wahrscheinlich, dass wir vor Gericht gehen müssen.

    Wenn der Richter trotz aller Interventionen unsere Ansprüche ablehnt, übernimmt Claim & Go alle aus dem Verfahren resultierenden Kosten, Gebühren usw.

  • 6 Kann Ich meinen Flug für geschäftliche Zwecke oder als Teil einer organisierten Reise beantragen?

    Ja, Passagiere, die mit Business-Tickets reisen oder Urlaubspakete buchen, haben dieselben Rechte und können dieselben Ansprüche geltend machen wie diejenigen, die ihre Flüge direkt bei der Fluggesellschaft buchen.

  • 7 Ist es möglich, einen Anspruch im Namen einer anderen Person einzureichen?

    Ja, ein einziger Anspruch kann für mehrere Passagiere geltend gemacht werden. Der Anspruch kann sogar im Namen von Familienangehörigen oder Freunden geltend gemacht werden, obwohl Sie nicht zu den betroffenen Passagieren gehörten. In diesem Fall wird die gesamte Korrespondenz ausschließlich an die als Kontakt bestimmte Person gerichtet. Diese Person ist für die Verwaltung des Anspruchs und der Korrespondenz mit uns verantwortlich, und es ist unerheblich, ob sie sich auf dem betreffenden Flug befand oder nicht.

    Bei der Eingabe des Anspruchs in unser System werden die E-Mail- und Telefonnummer des Ansprechpartners sowie die Unterschrift des entsprechenden Passagiers angefordert. Es ist auch zu beachten, dass das Recht auf Erhalt der geltend gemachten Entschädigung ausschließlich den Passagieren entspricht, die unter dem Flugunfall gelitten haben, unabhängig davon, wer das Ticket bezahlt oder den Anspruch verwaltet.

    Wenn die Reisenden Minderjährige sind, müssen ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die Genehmigung unterschreiben.

  • 8 Haben Kinder Anspruch auf Entschädigung?

    Ja, Kinder haben im Allgemeinen Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihnen auf dem betroffenen Flug ein Sitzplatz zugewiesen wurde. Kinder unter 2 Jahren profitieren jedoch in der Regel von einem ermäßigten Satz und hätten daher keinen Anspruch auf Entschädigung.

  • 9 Welche Unterlagen sind erforderlich, um meine Entschädigung zu beantragen?

    Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Art des Anspruchs. Die Bordkarte ist jedoch in jedem Fall unerlässlich.

    Deshalb bitten wir Sie immer die Bordkarte zu behalten. Wenn Sie die Bordkarte auf einem mobilen Gerät haben, machen Sie einen Screenshot davon und speichern Sie die Bordkarte auf Ihrem Telefon.

    Wenn Sie keine der angeforderten Dokumente haben, müssen Sie uns dies so schnell wie möglich mitteilen.

  • 10 Ich habe meinen Antrag gestellt, was passiert dann?

    Aufgrund der Art der Dienstleistung gilt der Antragsprozess nach Ausfüllen des Antragsformulars als gestartet.

    Auch wenn Sie uns nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, beginnen wie die Klage gegen die Fluggesellschaft vorzubereiten.

  • 11 Wie kann Ich den Status meines Anspruchs erfahren?

    Sobald wir über den Status Ihres Anspruchs von der betreffenden Fluggesellschaft informiert werden, bekommen der Kunde per E-Mail eine Kurznachricht. Sie können sich auch jederzeit per E-Mail oder Telefon mit uns in Verbindung setzen.

    Falls Sie keine E-Mail von uns erhalten haben, überprüfen Sie, ob sich unsere E-Mails nicht in Ihrem Spam-Ordner befinden.

  • 12 Kann Ich für meinen Entschädigungsanspruch gleichzeitig zwei verschiedene Unternehmen beauftragen?

    Nein, gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies nicht zulässig. Wenn Sie gleichzeitig über ein anderes Unternehmen Ansprüche geltend machen, behindern Sie nicht nur die Bearbeitung Ihres Antrags, sondern müssen möglicherweise auch die Provision jedes Unternehmens zahlen, wenn diese erfolgreich sind.

  • 13 Kann Ich Ihre Dienste jederzeit kündigen?

    Sie können unsere Dienste bis zu 14 Tage nach Absendung des Dokuments kündigen, das uns berechtigt, in Ihrem Namen Ansprüche geltend zu machen. Wenn der Stornierungsantrag jedoch nach Annahme der Ausgleichszahlung der Fluggesellschaft gestellt wird, die aufgrund unserer Intervention ausgezahlt wurde, kann dies nicht akzeptiert werden. Wir erinnern Sie daran, dass dies auch erfolgreiche Fälle sind und wir Anspruch auf die vereinbarte Provision haben.

  • 14 Was muss Ich machen, wenn die Fluggesellschaft mich kontaktiert, nachdem Ihre Dienste begonnen haben?

    Es ist üblich, dass Fluggesellschaften nach Erhalt unserer Anfrage Kontakt mit unseren Kunden aufnehmen. In diesem Fall bitten wir Sie, die Mitteilung der Fluggesellschaft unverzüglich an uns weiterzuleiten, um Ihre Rechte als Passagier zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Sie die entsprechende Entschädigung gemäß der Verordnung der Europäischen Union erhalten.

    Mit der Unterzeichnung der Autorisierung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Claim & Go den Anspruch in Ihrem Namen bearbeiten kann und dass Sie uns benachrichtigen, wenn die Fluggesellschaft Sie persönlich kontaktiert.

  • 15 Kann Ich eine Verspätung von weniger als drei Stunden geltend machen, wenn Ich meinen Anschlussflug verpasst habe?

    Wenn Sie aufgrund einer Flugverspätung Ihre Verbindung verpasst haben und infolgedessen Ihr endgültiges Ziel mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht haben, können Sie bei uns einen Anspruch geltend machen. Die Flüge müssen jedoch unter derselben Buchungsnummer gebucht und von derselben Fluggesellschaft oder bei Fluggesellschaften durchgeführt worden sein, die im Rahmen eines Codeshare-Vertrags tätig sind (z. B. British Airways und American Airlines).

  • 16 Ich habe meinen Anschlussflug verpasst: Bin Ich berechtigt, eine Entschädigung zu erhalten?

    Wenn Sie einen Anschlussflug verpasst haben, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, solange folgende Bedingungen erfüllt sind:


    • Sie haben einen oder mehrere Anschlussflüge in derselben Buchung.
    • Aufgrund einer Flugverspätung haben Sie den Anschlussflug verpasst und sind mehr als 3 Stunden zu spät am endgültigen Ziel angekommen.
    • Die Verspätung oder Stornierung war nicht das Resulat eines außergewöhnlichen Umstandes.
  • 17 Was sind außergewöhnliche Umstände?

    Wir sprechen von außergewöhnlichen Umständen, unter denen die Fluggesellschaft die Ursache des Problems nicht hätte kontrollieren können. Dies sind Situationen, in denen das Problem nicht hätte vermieden werden können. Auch wenn die Fluggesellschaft angemessene Maßnahmen ergriffen hätte.

    Der Begriff „außergewöhnliche Umstände“ umfasst:

    • Streiks von Flughafenpersonal oder Fluglotsen
    • Politische Unruhen
    • Extreme Wetterbedingungen
    • Sicherheitsprobleme
    • Gesundheitsnotfälle
  • 18 Mein Flug hatte eine Verspätung: Habe Ich Anspruch auf Entschädigung?

    Die EU-Verordnung 261/2004 garantiert eine Entschädigung von bis zu 600 EURO pro Passagier auf Flügen mit Verspätungen von drei Stunden oder mehr.

    Ihr Flug startete in ein Land der Europäischen Union oder wurde von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt, deren Ziel ein EU-Land war.

  • 19 Mein Flug wurde storniert: Bin Ich berechtigt, eine Entschädigung zu erhalten?

    Falls die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor dem voraussichtlichen Abflugdatum über die Stornierung Ihres Fluges informiert, haben Sie Anspruch auf Entschädigung (sofern die Stornierung nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist).

  • 20 Ich durfte wegen Überbuchung nicht einsteigen: habe Ich Anspruch auf eine Entschädigung?

    Einige Fluggesellschaften verweigern Ihnen möglicherweise das Einsteigen in Ihren Flug, wenn sie zu viele Tickets verkauft haben. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier gemäß EU-Verordnung 261/2004.

War Ihr Flug verspätet oder wurde storniert? Zögern Sie nicht, Ihr Geld einzufordern!

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